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Die Schrittmaßregel

Die Schrittmaßregel bestimmt das Steigungsverhältnis einer Treppe. Das Schrittmaß wird auch als Schrittlänge bezeichnet (Abstand von Fußhinterkante zu Fußvorderkante). Bei einem normal großen Erwachsenen liegt dieses Maß beim Gehen zwischen 59 und 65 cm. Das Mittelmaß ist also ca. 63 cm. 

Die Schrittlänge verkürzt sich beim Treppensteigen um das 2-fache der Höhe. Wenn man 10 cm hochsteigt, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm).  Dadurch ergibt sich ein empfehlenswertes Steigungsverhältnis 18/27 cm für Treppen.

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Wie steil dürfen Treppen sein?

Die bequeme Begehbarkeit einer Treppe wird je nach Alter und Gehgewohnheit ganz unterschiedlich empfunden. Welches Mindest- und Höchstmaß bei Treppen gilt, regelt in Deutschland die DIN 18065.

Mehr Informationen über die DIN 18065 erhalten Sie hier:

DIN 18065

Nutzbare Laufbreite

Die nutzbare Laufbreite ist für die bequeme Begehbarkeit einer Treppe von Bedeutung. Diese wird nach der Stufenbreite gemessen. Handläufe und Geländer, die die Durchgangsbreite schmälern, werden abgezogen. Die Mindestmaße sind in der DIN 18065 aufgeführt. 

Mehr Informationen über die DIN 18065 erhalten Sie hier:

DIN 18065

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Wie hoch ist eine Stufe?

In Wohngebäuden ist eine Stufenhöhe zwischen 17 und 19 cm in der Praxis besonders bequem und sicher. Je nach Art der Treppe erlaubt das Baurecht Höhen zwischen 14 und 20 cm. Für allgemeine Gebäude liegt die Obergrenze bei 19 cm, während in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten oder innerhalb von Wohnungen auch bis zu 20 cm zulässig sind. Wichtig ist dabei das Zusammenspiel von Stufenhöhe und Auftrittstiefe, das sich nach der sogenannten Schrittmaßregel richtet.

Diese Regel lautet: Zwei Mal die Stufenhöhe plus die Auftrittstiefe sollten zusammen etwa 59 bis 65 cm ergeben – idealerweise rund 63 cm. Das entspricht dem natürlichen Schrittmaß des Menschen und sorgt für ein angenehmes Steiggefühl. Ein Beispiel: Wenn die Stufenhöhe 18 cm beträgt, sollte die Auftrittstiefe etwa 27 cm sein, damit die Regel erfüllt ist.

Wie steil darf eine Treppe sein?

Die DIN 18065 regelt die Steilheit von Treppen nicht direkt über den Winkel. Stattdessen wird sie über die Stufenhöhe (Steigung) und die Trittiefe (Auftritt) bestimmt. Für notwendige Treppen sind 14–19 cm Steigung und 26–37 cm Auftritt erlaubt. In Wohnungen sind auch 14–20 cm Steigung und 23–37 cm Auftritt zulässig. Daraus ergibt sich ein typischer Neigungswinkel von etwa 25 bis 40 Grad.

Treppen mit einem Winkel von 30 bis 37 Grad gelten als besonders angenehm. Die BAuA empfiehlt, die Schrittmaßregel bei Neigungen zwischen 24 und 36 Grad zu beachten. Ein gutes Beispiel: 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt ergeben etwa 30 Grad – das ist bequem und sicher.

Wird die Treppe zu steil, wirkt sie schnell anstrengend. Ist sie zu flach, braucht sie mehr Platz und der Schrittfluss leidet. Für angenehmes Steigen gilt die Regel: 2 × Steigung plus Auftritt ≈ 59–65 cm, ideal sind etwa 63 cm. Wenn diese Maße stimmen, passt auch die Steilheit – egal ob die Treppe gerade, gewendelt oder mit Podesten gebaut ist.